Fragen und Antworten zu den
neuen Studienbedingungen

Was ist jetzt mit den
16 ECTS?

Um eines vorerst klarzustellen: Bei den seit einiger Wochen kursierenden Details über die Verschärfung der Studienbedingungen handelt es sich um geleakte Informationen des Ministeriums. Es gibt bisher keine offiziellen Informationen.
Der Antrag bzw. die Novelle des Universitätengesetzes wurde noch überhaupt nicht eingebracht.

Was bedeuten diese neuen Studienbedingungen überhaupt?

Bei den veröffentlichten Informationen handelt es sich lediglich um Entwürfe. Die Inhalte sind für Studierende dennoch nicht ohne: Es ist beispielsweise die Rede von einer Mindeststudienleistung und einer Sperrung für Mehrfach-Inskriptionen. Aber dafür soll in Zukunft die Beurlaubung vom Studium vereinfacht und die Beratungsmöglichkeiten aufgestockt werden.

Was sind die nächsten Schritte zu den Erneuerungen der Studienbedingungen?

„Die Entwürfe gehen noch im November in die Begutachtung.
Das bedeutet, erst holt das Ministerium Stellungnahmen ein, beispielsweise von der ÖH“, meint Wimmer, die ÖH-Vorsitzende in Graz. In weiterer Folge werden diese Stellungnahmen in die Entwürfe eingearbeitet. So entstehen dann die tatsächlichen Erneuerungen der Studienbedingungen.

Was passiert, wenn du die Mindeststudienleistung in einem Studienjahr nicht erreichst?

Wenn wir – rein hypothetisch – davon ausgehen, dass die Mindeststudienleistung in Kraft getreten ist und du diese in einem Studienjahr nicht erreichst, dann wirst du exmatrikuliert. Nach derzeitigem Stand könntest du dich im Semester darauf wieder inskribieren.
Eine Neuinskription könnte zudem dazu führen, dass man sich die bereits absolvierten Lehrveranstaltungen erneut anrechnen lassen muss. Und das kann dauern.

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