Sechs-Personen-Regel & Co.

Das sind die verschärften
Corona-Maßnahmen

Die Zahlen der Neuinfektionen steigen.
Um das Coronavirus einzudämmen, hat die Bundesregierung die Maßnahmen am Montag wieder verschärft. Ein Überblick, was nun wo gilt.

Die Sechs-Personen-Regel

In Kraft tritt die Regel ab kommenden Freitag, 23. Oktober. Und das bedeutet sie: Statt bislang zehn dürfen etwa in Restaurants und Cafés nur mehr Gruppen von maximal sechs Person bedient werden. Damit nicht genug: „Das gilt überall. Das betrifft das Restaurant genauso wie den Yoga-Kurs“, sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz am Montag in einer Pressekonferenz. Ausgenommen sind von dieser Regelung etwa Begräbnisse, nicht hingegen Hochzeiten.

Größere Veranstaltungen

Ab Freitag ist bei sogenannten „professionellen Veranstaltungen“, etwa einem Theaterbesuch, für die gesamte Dauer ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Außerdem sind outdoor nur mehr 1.500 Besucher zugelassen, indoor 1.000. Auch Speisen und Getränke dürfen nicht mehr ausgeschenkt werden.

Die Sperrstunde

Die Sperrstunde sei „Ländersache“, so der Kanzler. Aktuell gilt in den westlichen Bundesländern Österreichs eine vorgezogene Sperrstunde, Schluss ist in Salzburg, Tirol und Vorarlberg um 22:00 Uhr. Auch wenn die Regierung aktuell keine österreichweite Vorgabe machen will, geht Kurz davon aus, dass das die übrigen Bundesländer übernehmen werden. In den übrigen Bundesländern müssen Lokale aktuell um ein Uhr schließen.

Was du rund um die neuen Maßnahmen wissen musst!