Coronavirus

Was im Lockdown 2.0 erlaubt und nicht erlaubt ist

"Wir werden auf vieles verzichten müssen", sagte Vizekanzler Werner Kogler bei der Pressekonferenz, bei der die Regierung den Lockdown 2.0 verkündete. Und die Einschränkungen sind massiv. Ausgangsbeschränkungen treten in Kraft, Veranstaltungen werden verboten und Oberstufen und Unis schalten wieder auf Distance Learning.

5. Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung

4. berufliche Zwecke

3. Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens

2. Betreuung von und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen

Es gibt aber Ausnahmen:

1. Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum

Das bedeutet:

Wir dürfen die eigenen vier Wände verlassen, um einzukaufen, um den Beruf auszuüben, wo es notwendig ist, um anderen Personen zu helfen, um Sport zu betreiben oder wenn wir frische Luft schnappen müssen.

Und was ist in den eigenen vier Wänden?

Grundsätzlich gilt eine Ausgangsbeschränkung zwischen 20:00 und 6:00 Uhr. Und außerdem sind nur mehr private Treffen zwischen Bewohner_innen von zwei Haushalten erlaubt. Hier gilt weiterhin eine Obergrenze von sechs Personen. Garagen-, Garten- oder Scheunenparties sind verboten.

Abstand, Maske und Hände waschen

Zusätzlich gelten immer noch die drei "Hauptregeln" im Kampf gegen die Pandemie: Abstand von einem Meter zu anderen Personen im öffentlichen Raum, Mundschutz tragen und regelmäßig Händewaschen.

Alle weiteren Infos liest du in unserem Artikel!

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