28. April 2020

Coronavirus-lockdown

Ausgangsbeschränkungen enden: Was ab 1. Mai erlaubt ist

Lockerungen

Der Babyelefant bleibt uns erhalten, aber wir dürfen wieder raus! Ohne Grund. Das ist, schnell zusammengefasst, der Inhalt der Pressekonferenz der Bundesregierung von Dienstagfrüh. Hier kommen die Details!

Ausgangs-Beschränkungen

Um die eigenen vier Wände zu verlassen, braucht es keinen Grund mehr. Allerdings ist der Abstand von einem Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten. Außerdem ist der Nasen-Mundschutz weiters zu tragen. Etwa beim Einkaufen oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Regeln gelten vorerst bis Ende Juni.

Veranstaltungen

Ab 1. Mai sind Veranstaltungen mit bis zu zehn Personen möglich. Bei Begräbnissen können bis zu 30 Personen anwesend sein. Neuerungen gibt es auch in Sachen Demonstrationen: Die Zehn-Personen-Grenze gilt in diesem Fall nicht. Eine neue Rechtsgrundlage wird hier gerade ausgearbeitet.

Hotels & Schwimmbäder

Restaurants und Cafés öffnen ab 15. Mai, pro Tisch dürfen maximal vier Personen (samt Kindern) sitzen. Hotels sperren ab 29. Mai wieder auf, ebenso wie Schwimmbäder und Freizeitanlagen!